Deine Versicherungsmakler-Website ist deine digitale Visitenkarte. Sie soll Vertrauen aufbauen, neue Interessenten ansprechen und bestehende Kunden informieren. Was dabei leicht in Vergessenheit gerät: Eine fehlerhafte oder unvollständige Homepage kann schnell zu einer Abmahnung führen – ganz unabhängig davon, ob du fachlich alles richtig machst. Wer als Versicherungsmakler online präsent ist, muss bestimmte Pflichtangaben auf der Website veröffentlichen. Welche das sind, wo sie hingehören und wie digidor dich dabei entlastet, erfährst du hier.

Für Versicherungsmakler gelten beim Betrieb einer Website mehrere gesetzliche Vorgaben gleichzeitig. Das Telemediengesetz (TMG) regelt, was ins Impressum gehört. Die DSGVO schreibt vor, wie du mit personenbezogenen Daten umgehst und was deine Datenschutzerklärung enthalten muss. Und das VAG sowie die IDD-Richtlinie verpflichten dich als Versicherungsmakler zusätzlich zur sogenannten Erstinformation. Diese drei Pflichtbereiche sind unabhängig voneinander und müssen alle vollständig erfüllt sein.
Hinzu kommt: Rechtliche Anforderungen ändern sich. Was heute rechtskonform ist, kann in sechs Monaten schon wieder überarbeitet werden müssen. Wer das nicht im Blick behält, lebt mit einem ständigen Restrisiko.
Das Impressum ist für die meisten der bekannteste Pflichtbereich – und trotzdem ist es einer der häufigsten Abmahngründe. Ein Impressum auf einer Versicherungsmakler-Website enthält deutlich mehr als nur Name und Anschrift. Folgende Angaben gehören typischerweise hinein:
Das Impressum muss von jeder Seite deiner Website aus direkt erreichbar sein – in der Regel über einen Link in der Navigationsleiste oder im Footer. Es darf nicht hinter einem Login oder anderem Klickweg versteckt sein. Ein einziger Klick muss genügen.
Die Datenschutzerklärung erklärt deinen Website-Besuchern, welche Daten du erhebst, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage. Das klingt einfacher als es ist – denn die Anforderungen sind an das konkrete Verhalten deiner Website geknüpft. Nutzt du Google Analytics? Hast du ein Kontaktformular? Bindest du Drittanbieter-Dienste ein? All das muss einzeln beschrieben und rechtlich eingeordnet werden.
Die Datenschutzerklärung gehört genauso gut erreichbar wie das Impressum – ebenfalls von jeder Unterseite aus, idealenfalls im Footer. Beides zusammen in einem Link anzubieten, ist gängige Praxis und aus Nutzersicht sinnvoll.
Wichtig: Eine Datenschutzerklärung, die du vor Jahren von einer anderen Website kopiert hast, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit weder vollständig noch aktuell. Hier lohnt es sich, auf einen geprüften Generator zurückzugreifen – mehr dazu weiter unten.
Was viele unterschätzen: Für Versicherungsmakler gilt eine zusätzliche Pflicht, die sich aus der IDD-Richtlinie ergibt. Die sogenannte Erstinformation – auch bekannt als §15-Information nach VersVermV – muss dem Kunden vor dem ersten Geschäftskontakt zur Verfügung gestellt werden. Sie enthält unter anderem Angaben zu deiner Zulassung, deinem Haftungsumfang, möglichen Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und dem Beschwerdeweg.
digidor stellt dir in der Homepage-Funktion einen Rechtstexte-Generator zur Verfügung, der von Wirth Rechtsanwälte geprüft und regelmäßig aktualisiert wird. Du hinterlegst einmalig deine Daten – Unternehmensname, Anschrift, Registernummer, Poolverbindungen und weitere relevante Angaben – und erhältst daraus automatisch ein vollständiges Impressum sowie eine auf deine Website abgestimmte Datenschutzerklärung und Erstinformation.
Das allein ist schon ein spürbarer Zeitgewinn. Was aber vor allem zählt: Wenn sich gesetzliche Anforderungen ändern, aktualisiert digidor die Vorlagen und du wirst darüber informiert. Du musst nicht jeden Verbands-Newsletter auf neue Pflichtangaben scannen oder selbst im Blick behalten, was sich gerade im Aufsichtsrecht oder bei der IDD tut.
Das bedeutet nicht, dass du keinerlei Sorgfaltspflicht mehr trägst – eine anwaltliche Abmahnung ist immer möglich, und ob im Zweifelsfall alles rechtskonform war, entscheidet letztlich ein Gericht. Aber du minimierst das Risiko erheblich und sparst gleichzeitig die Zeit, die du sonst in manuelle Pflege stecken würdest.
Neben Name, Adresse und Kontaktdaten gehören Registernummer beim Vermittlerregister, zuständige Aufsichtsbehörde, berufsrechtliche Angaben und die Ombudsmann-Kontaktdaten ins Impressum. Es muss von jeder Seite der Website aus mit einem einzigen Klick erreichbar sein.
Die Datenschutzerklärung muss alle auf deiner Website eingesetzten Dienste und Datenverarbeitungen beschreiben. Nutze einen geprüften Generator, der auf deine individuelle Website-Konfiguration abgestimmt ist. digidor stellt einen solchen Generator zur Verfügung, der von Wirth Rechtsanwälte geprüft wird.
Die Erstinformation für Versicherungsmakler muss vor dem ersten Geschäftskontakt verfügbar sein. Auf der Website eignet sich ein gut sichtbarer Download-Link im Footer oder auf einer Seite „Rechtliche Hinweise". Sie darf nicht erst nach einer Registrierung oder Anfrage sichtbar sein.
Ändern sich gesetzliche Vorschriften, müssen Impressum, Datenschutzerklärung und Erstinformation zeitnah angepasst werden. digidor aktualisiert die Vorlagen im Rechtstexte-Generator automatisch und informiert dich über relevante Änderungen, damit du stets auf dem aktuellen Stand bleibst.
Vollständige und aktuelle Pflichtangaben auf deiner Website reduzieren das Abmahnrisiko deutlich. Nutze geprüfte Vorlagen, überprüfe deine Texte regelmäßig und wende dich bei konkreten Rechtsfragen an einen spezialisierten Anwalt wie Wirth Rechtsanwälte. Eine Garantie vor Abmahnungen gibt es jedoch nie.
Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir sind keine Anwälte. Im Zweifel wendest du dich immer an einen Anwalt deines Vertrauens. Die Kanzlei, die hinter dem Impressums- und Erstinformationsgenerator von digidor steht und unsere Rechtstexte prüft und aktualisiert, ist Wirth Rechtsanwälte – ein auf Versicherungsrecht spezialisiertes Haus, das du bei rechtlichen Fragen direkt kontaktieren kannst.

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