EU Transparenz­verordnung Die nötigen Angaben im Impressum hinterlegen

 

Am 10. März 2021 tritt die EU Transparenzverordnung (TVO) in Kraft. Ab diesem Termin müssen Versicherungs­vermittler und Finanz­berater Informationen über die Erfüllung von Nachhaltigkeits­zielen geben – unter anderem im Impressum Ihres Internet-Auftritts. 

Im folgenden Video erfahren Sie, wie Sie diese neuen Anforderungen umsetzen können.



Schritt-für-Schritt Anleitung:

  • Loggen Sie sich in Ihr digidor-Konto ein und klicken Sie im Hauptmenü auf Einstellungen und wählen Sie dann Rechtliches. Wenn Sie den Impressums- und Erstinformations-Generator nutzen und noch keine Angaben zur TVO gemacht haben, erkennen sie das an der gelben Ampel mit dem entsprechenden Hinweis für die Sektion Impressum. 

  • Klicken Sie nun auf Angaben im Generator ändern und bestätigen Sie den Haftungsausschluss. Die ersten beiden Schritte mit Ihren Benutzerdaten und Unternehmensangaben können Sie überspringen. Im nächsten Schritt definieren Sie Ihre Vermittlerangaben. Hier finden Sie die neue Option Nachhaltigkeitsfaktoren. Wählen Sie hier, ob Sie Nachhaltigkeitsfaktoren grundsätzlich oder nur auf Kundenwunsch berücksichtigen.

  • Nach Abschluss des Generators müssen Sie am Seitenende noch auf speichern klicken, damit die Änderungen übernommen werden.


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